Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr | Blutdruckmessung, Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitale |
Ab dem 30. Lebensjahr | zusätzliche Untersuchung der Brust |
Ab dem 45. Lebensjahr | zusätzliche rektale Tastuntersuchung, Inspektion der Haut |
Ab dem 50. bis 56. Lebensjahr | zusätzlich 1x jährlich Test auf okkultes (verstecktes) Blut im Stuhl |
Ab dem 56. Lebensjahr | alle zwei Jahre Test auf okkultes (verstecktes) Blut im Stuhl oder alle 10 Jahre eine Koloskopie (Darmspiegelung) |
Die moderne Medizin bietet Ihnen darüber hinaus zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen an.
Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge und somit Ihre Sicherheit!
3D Ultraschall des kleinen Beckens mit Darstellung der Durchblutung (Doppler)
(zum Ausschluss von Eierstockkrebs und Gebärmutterkrebs)
3D Ultraschall beider Brüste mit Darstellung der Durchblutung (Doppler)
(zum Ausschluss von Brustkrebs)
Immunologischer Stuhltest (verbesserter Test auf okkultes Blut im Stuhl)
Knochendichtemessung im Ultraschallverfahren (Osteometrie)
Thin Prep (verbesserter Abstrich zum Ausschluss von Gebärmutterhalskrebs)
HPV - Immunzytochemische Bestimmung auf Viren
Harnblassen-Krebstest (Bladder-Check)
Ersttrimester-Screening
Toxoplasmose
Akupunktur
Differentialblutbild
diverse Urinanalyse